Barrierefreie Webseiten: Gesetze, Vorteile und Umsetzung im Überblick

Veröffentlicht am: 18. Juli 2025

Barrierefreie Webseite: Was jetzt zählt und was viele noch nicht wissen

Digitale Barrierefreiheit ist längst kein Nischenthema mehr. Seit mehreren Jahren gibt es konkrete gesetzliche Vorgaben, die stetig ausgeweitet werden. Und 2025 rückt mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ein neuer Meilenstein näher, der auch private Anbieter stärker in die Pflicht nimmt. Aber was bedeutet das ganz konkret für Websites, Shops und Online-Dienste?

Was ist mit „barrierefrei“ im digitalen Kontext gemeint?

Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass Informationen und Funktionen so gestaltet sind, dass möglichst viele Menschen sie nutzen können – unabhängig von Einschränkungen, Geräten oder Situationen. Das reicht von technisch zugänglichem Code über leicht verständliche Texte bis hin zu Alternativen für Audio- oder Videoinhalte.

Ein Beispiel:

  • Eine Anmeldung auf einer Webseite funktioniert auch ohne Maus, nur mit der Tastatur.

  • Produktbilder haben beschreibende Alternativtexte.

  • Animationen lassen sich deaktivieren, wenn sie jemanden ablenken oder überfordern.

Warum jetzt aktiv werden?

Auch wenn viele Unternehmen noch abwarten, sprechen mehrere Gründe dafür, Barrierefreiheit nicht auf die lange Bank zu schieben:

Rechtssicherheit
Ab Juni 2025 sind durch das BFSG auch viele private Anbieter in der Pflicht. Wer beispielsweise einen Online-Shop oder bestimmte digitale Dienstleistungen anbietet, muss dann die Standards einhalten.
Schon heute können Verstöße übrigens kostenpflichtig abgemahnt werden.

Mehr Reichweite & zufriedene Nutzer:innen
Barrierefreiheit schließt niemanden aus – und macht eine Website oft auch für Menschen ohne Einschränkungen verständlicher und einfacher bedienbar.

Technologischer Fortschritt
Screenreader, Spracherkennung und Co. entwickeln sich rasant. Wer seine Webseite barrierefrei hält, kann solche Technologien leichter integrieren.

Wettbewerbsvorteil
Ein barrierefreier Shop oder Service hebt sich positiv ab und signalisiert Verantwortungsbewusstsein.

Was gilt in Deutschland und der EU aktuell?

Neben der bekannten BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) und den WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) greifen immer mehr Regelwerke:

  • EU-Richtlinie 2102: Gilt seit 2018 für Websites öffentlicher Stellen.

  • European Accessibility Act (EN 2019/882): Tritt in Deutschland ab 28. Juni 2025 durch das BFSG in Kraft. Er verpflichtet erstmals auch viele Wirtschaftsbereiche.

Neu ist dabei unter anderem:

💡 E-Commerce, Bankdienstleistungen, E-Reader, Online-Ticketsysteme oder auch bestimmte Softwareprodukte müssen ab Mitte 2025 barrierefrei angeboten werden.

Häufig übersehen: Mobile Apps und Dokumente

Viele denken bei Barrierefreiheit zuerst an Webseiten. Tatsächlich gelten die Vorgaben aber auch für mobile Anwendungen und teilweise für digitale Dokumente (z. B. PDF-Downloads oder Online-Formulare).
Tipp: Prüfe, ob deine Formulare, Newsletter-Anhänge oder Broschüren ebenfalls zugänglich sind.

Wenn deine Webseite noch keine barrierefreie Struktur hat, kannst du klein anfangen:

  • Analysiere deine Webseite mit einem Testtool.

  • Notiere dir, wo du selbst Hürden entdeckst.

  • Plane mittelfristig einen Relaunch oder ein Audit – wir übernehmen die Umsetzung für dich, auch wenn du dich mit Webseiten nicht auskennst.

Extra‑Tipp: Beziehe Betroffene mit ein! Feedback von Nutzer:innen, die Screenreader oder Tastatur‑Navigation verwenden, ist oft wertvoller als jede automatische Auswertung. Wir unterstützen dich dabei, diese Rückmeldungen in eine wirklich barrierefreie Webseite zu verwandeln.

👉 Weiterlesen:
Wenn du tiefer einsteigen möchtest, lohnt ein Blick in aktuelle Leitfäden wie die WCAG 2.2 oder den Überblick zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Ebenso lohnt es sich, dich direkt persönlich an uns zu wenden oder auf unserer Webseite weiter zu stöbern – wir unterstützen dich gern bei der Umsetzung einer barrierefreien Webseite.