Erklärung zur Barrierefreiheit

Inhaltsverzeichnis

Erklärung

Wir (tokati GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG M-V und Barrierefreie Websites-Verordnung Mecklenburg- Vorpommern (BWebVO M-V)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.barrierefreiscan.de.

Veröffentlichungsdatum der Website

Diese Website wurde am 23.05.2025 veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 23.05.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Telefon: 0385 - 57 77 304
Telefax: 0385 - 57 77 305
E-Mail: mail@tokati.de

https://www.barrierefreiscan.de/kontakt/

Telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen

Wir verfügen über eine telefonische Hilfe-Hotline für Menschen mit Behinderungen und die Nutzer unterstützender Technologien. Diese können Sie unter folgender Telefonnummer erreichen: 0385 – 577 73 04

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website wird derzeit auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit überprüft. Sobald die Egebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit nach § 13 LBGG M-V
Werderstraße 124
19055 Schwerin

E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.05.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 23.05.2025 überprüft.

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